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Amerungen

Die Gemarkung Amerungens liegt an der Grenze zwischen dem Padergau, dem Sintfeld und dem Soratgau karolingischer Zeit. Urkundlich wird der Ort 1179 erstmals erwähnt, als ein "Thiederico comite de Amerungen" Erwähnung findet. In jenem Jahre wurde der bis dahin in Sewardessen befindliche Freistuhl nach Amerungen verlegt. Weitere Erwähnungen finden in den Jahren 1201 und 1203 statt. Das Ministerialengeschlecht derer von Amerungen taucht auch in verschiedenen Urkunden der Folgejahrhunderte auf, so in den Jahren 1264, 1265 und 1283 in Paderborn. Neben ihnen waren verschiedene Adelsfamilien in und um Amerungen begütert. Ab 1310 kommt es zu Besitzverschiebungen. 1355 erwirbt das Busdorfstift in Paderborn das Amerunger Lehen der Familien v. Brakel und v. Asseburg. Auch das Kloster Dalheim hat in Amerungen umfangreichen Besitz verschiedener Größe. Nach Pagendarm (1936) wird noch 1389 ein Hermann Rogenhardus als Freigraf des Freistuhles Amerungen genannt. Ab 1487 ist nicht mehr klar, ob in Amerungen noch Gericht gehalten worden ist. Gleichwohl werden die Herren von Calenberg in Husen noch 1611 mit dem Freistuhl belehnt. Die Freistühle werden im Fbtm Paderborn 1763 endgültig auch formell aufgelöst. Der aus etwa 5 Höfen bestehende Ort Amerungen wird, nach den Keramikfunden zu urteilen, gegen Ende des 13. Jahrhunderts wüst gefallen sein. Der Lindenhof als Gerichtshof wird länger erwähnt. Noch 1660 heißt es in einem Protokoll, es solle das Haus zu Amerungen abgebrochen und als Wohnung für den Kaplan in Lichtenau aufgebaut werden. Amerungen besaß in jedem Fall eine Kirche und ist auch als Kirchort erwähnt. 
Die Kirche scheint das Dorf um einige Zeit überdauert zu haben. Als 1429 Abgeordnete des Klosters Böddeken die Grenzen des Klosters Dalheim neu festlegen mußten, bestand in Amerungen noch eine Steinkirche. Sie wird wohl an Stelle der heutigen Kapelle gestanden haben, denn man hat in der Vergangenheit des öfteren menschliche Gebeine in der Nähe der Kapelle gefunden. 1502 war die Kirche bereits verschwunden. 1669 schließlich läßt der Paderborner Fürstbischof Ferdinand von Fürstenberg das Gotteshaus neu errichten. Es handelt sich um einen schlichten, einschiffigen Raum mit verputztem Holztonnengewölbe und je zwei Strebepfeilern an den Außenseiten. Den Chorabschluß bildet ein sehr flacher und nur außen hervortretender 3/8 Schluß. Auf dem Dach befindet sich ein verschieferter, achteckiger Dachreiter mit Glocke. Das reich geschmückte Portal trägt in einer Kartusche die lateinische Stiftungsinschrift, die zu deutsch lautet: "Gott, dem Allgütigen und Allmächtigen, heilig! Ferdinand, von Gottes und des Apostolischen Stuhles Gnaden, Bischof von Paderborn, Coadjutor von Münster, des Heiligen Römischen Reiches Fürst und Graf zu Pyrmont, hat diese neue Kapelle aus Pietät gegen die Mutter der jungfräulichen Gottesgebärerin, als das alte Heiligtum der Heiligen Anna zusammengefallen war, errichten lassen im Jahre 1669." Der Altar in der Kapelle ist von 1665, er scheint also gebraucht gekauft zu sein. In der Vorgängerkirche hat er mit Sicherheit nicht mehr gestanden, da diese bereits ruinös war. Das Altarblatt ließ 1749 der Präpositus des Busdorfstiftes in Paderborn, Egon von Fürstenberg, malen und anbringen. Es zeigt St. Anna mit ihrem Manne Joachim und ihrer Tochter Maria. Im unteren Teil des Bildes wird St. Anna in folgenden Bittrufen verehrt: "Trösterin der Betrübten - Hoffen der schiffbruchleidenden - Du Hülff der gebährenden - Du schutz der Zugrundgehenden - Heil der Kranken - Trösterin der sterbenden - Du fruchtbringerin der Unfruchtbaren - Du Hülff der hulfbedurftigen." Hochaltar und Kapelle sind konsekriert, worauf die Apostelkreuze an den Wänden sowie die Kreuze in der Altarmensa hinweisen. Die Konsekration nahm der Fürstbischof eigenhändig am 21. Juli 1672 vor. In den Hochaltar sind Reliquien der Heiligen Bonifatius, Ulrich von Augsburg und Meinolphus eingefügt. An der rückwärtigen Außenwand der Kapelle befindet sich ebenfalls eine Altarmensa, an der früher das Hochamt am St. Annentage gehalten wurde. Seit 1935 findet das Levitenamt am Annentage vor der Kapelle statt. Hochaltar, Portal und Gewölbeschlußstein zeigen das Wappen Fürstbischof Ferdinands in zwei verschieden üppigen Ausführungen. Es besteht aus seinem Familienwappen, dem Pyrmonter Ankerkreuz und dem Wappen des Fürstentums Paderborn (rotes Kreuz auf silbernem Grund). Ende des 19. Jh. bestand neben der Annenkapelle für einige Jahre eine Einsiedelei, die allerdings abbrannte und nicht wieder aufgebaut wurde. Die Paderborner Fürstbischöfe haben immer streng auf die Annenverehrung gehalten. Als sich die Holtheimer aus unbekannten Gründen 1734 nicht an der Annenprozession von Lichtenau aus beteiligten, sondern nur vier Mädchen zum Tragen der Marienstatue schickten, wurden sie vom Archidiakon zu 5 Talern Strafe verurteilt. 

1785 wird der Annentag durch Fürstbischof Friedrich Wilhelm von Westfalen auf den ersten Sonntag im August gelegt und die Prozessionen von Atteln und Asseln abgeschafft. Seither ziehen nur noch die Prozessionen von Lichtenau und Holtheim sowie sporadisch eine von Kleinenberg. Die Lichtenauer Prozession führt das Allerheiligste mit. Sobald früher (bis etwa 1970) die Prozessionen in das Tal einzogen, wurde mit Böllern geschossen, und von den umliegenden Bergen hallte ein vielfaches Echo wieder. Nach dem Hochamt entwickelt sich seit alters her an den aufgeschlagenen Marktständen und Schänken ein reges Treiben, das teilweise bis in den späten Nachmittag geht. Am folgenden Montag ist nochmals Hochamt und geselliges Beisammensein an der Kapelle. Das Umschlagbild ist eine Zeichnung des Paderborner Gymnasiallehrers Franz Joseph Brand aus dem Jahre 1836, Original beim Altertumsverein Paderborn.
Autor:
M. Müller 
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