1803
Bei der nun erfolgten Organisation trat am 1. Juni hier, wie im ganzen Fürstenthum
das Stempelgesetz vom 17. September v.J. in seine Wirkung. Gemäß
eines Königs-Patents wurden alle Einwohner auf den 10. Juli zur Erbhuldigung
nach der Stadt Hildesheim berufen, um den Erbhuldigungs-Eid zu leisten. Nach
erfolgter Aushebung des Interims-Gh. Raths-Colegii wurde das Fürstenthum
in kreise vertheilt und Landräthe ernannt. Das Dorf HOLTHEIM wurde dem
Kreise Warburg zugeteilt, dessen Landrath der Herr von Metternich zu Wehrden
war. In diesem Jahre wurde darauf aufmerksam gemacht, daß mit dem 1. Juni
folgenden Jahres das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten
auch in dem Erbfürstenthum Paderborn eingeführt werden sollte.
1804
Im August wurde das Reglement wegen Einführung des Salzregals im Erbfürstenthum
Paderborn bekannt gemacht, gemäß dessen am 1. September jeder Einwohner
der Provinz seinen Salzbedarf aus einer nahen Salz(unleserl.) abzuholen gehalten
war. Gleich darnach wurde verordnet, daß das Brandweinbrennen von Roggen
einstweilen aufgehoben und aller Auf- und Verkauf von Getreide und Lebensmitteln
auf dem platten Lande verboten sei. Dieses Gebot begründete sich auf die
von allen Seiten verbreiteten Nachrichten, dass die diesjährige Erndte
des Wintergetreides sehr geringe ausgefallen sei. Und wirklich hatte nicht nur
in der Holtheimer Feldflur, sondern in der ganzen Provinz ein bedeutender Mißwachs
stath gehabt.
1805
Die schon nahen Differenzen mit Frankreich, und die dadurch nothwendig gewordene
Mobilmachung der ganzen Armee zogen das Haupt-Augenmerk auf sich. Schon im Februar
wurden Recruten ausgehoben um sowohl die Infanterie als auch die Cavallerie
vollzählig zu machen. Zu den außerordentlichen Mobilmachungskosten
musste der schutzpflichtige Staat ½ Schatzung(?) und der (unleserl.)
1/5 beitragen. In Folge der Mobilmachung und der im vorhergehenden Jahre stattgehabten
Miß-Erndte fand in diesem Jahre eine Hungersnoth statt, so daß der
Scheffel Roggen 5 - 6 Reichsthaler kostete.
1806
Mit Anfang dieses Jahres wurde alles auf den nahen Ausbruch des Krieges zwischen
Preußen und Frankreich vorbereitet. Unser Dorf mußte bedeutende
Beiträge an Naturalien liefern. Außerdem wurden 5 - 600 Pferde auf
dem Lande aufgebothen. Der auf den 15. Maerz anberaumte Termin zur Aushebung
von Recruten wurde nicht mehr abgehalten. Denn nachdem die sämmtlichen
preußischen Truppen sich bei Erfurt gesammelt, und nach dem am 15. October
bei Jena stattgehabten Treffen sich solche auf Magdeburg zurückgezogen
hatten, und die Westphaelischen Provinzen jedem feindlichen Einfalle bloß
gestellt hatten, rückte die Französich-Holländische-Nord-Armee
in hiesige Provinz ein und lag in der Nacht vom 31. October auf den 1. November
bei Lichtenau in Biwacs. Die ganze hiesige Gegend war von der fast 30000 Mann
starken Armee überschwemmt. Der König von Holland, Louis Napoleon
nahm sein Nachtquartier auf dem Rathhause in Lichtenau. Die ganze Nacht nahm
das Rauben, Plündern und Erpressen kein Ende. Die Felder und Gärten
waren verwüstet und zertreten, bis endlich der anbrechende Morgen der Schreckensnacht
ein Ende machte.
Einige tage später nach diesem Durchzuge wurde an das Rathhaus zu Lichtenau
die Proclamation angeschlagen, daß der General Lieutenant von Bökopf
zum Gouverneur des Paderbornischen Landes ernannt und solches im Namen des Kaisers
von Frankreich in Besitz genommen sei. Die preußischen Wappen wurden abgenommen
und alle öffentlichen Verhandlungen im Namen des Kaisers von Frankreich
vollzogen, und die öffentlichen Abgaben auf französische Rechnung
erhoben. Dem ganzen Fürstenthum wurde eine Kriegs-Contribution von 60000
Reichsthalern auferlegt, die in 3 Terminen zu zahlen war.