1803
Bei der nun erfolgten Organisation trat am 1. Juni hier, wie im ganzen Fürstenthum das Stempelgesetz vom 17. September v.J. in seine Wirkung. Gemäß eines Königs-Patents wurden alle Einwohner auf den 10. Juli zur Erbhuldigung nach der Stadt Hildesheim berufen, um den Erbhuldigungs-Eid zu leisten. Nach erfolgter Aushebung des Interims-Gh. Raths-Colegii wurde das Fürstenthum in kreise vertheilt und Landräthe ernannt. Das Dorf HOLTHEIM wurde dem Kreise Warburg zugeteilt, dessen Landrath der Herr von Metternich zu Wehrden war. In diesem Jahre wurde darauf aufmerksam gemacht, daß mit dem 1. Juni folgenden Jahres das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten auch in dem Erbfürstenthum Paderborn eingeführt werden sollte.

1804
Im August wurde das Reglement wegen Einführung des Salzregals im Erbfürstenthum Paderborn bekannt gemacht, gemäß dessen am 1. September jeder Einwohner der Provinz seinen Salzbedarf aus einer nahen Salz(unleserl.) abzuholen gehalten war. Gleich darnach wurde verordnet, daß das Brandweinbrennen von Roggen einstweilen aufgehoben und aller Auf- und Verkauf von Getreide und Lebensmitteln auf dem platten Lande verboten sei. Dieses Gebot begründete sich auf die von allen Seiten verbreiteten Nachrichten, dass die diesjährige Erndte des Wintergetreides sehr geringe ausgefallen sei. Und wirklich hatte nicht nur in der Holtheimer Feldflur, sondern in der ganzen Provinz ein bedeutender Mißwachs stath gehabt.

1805
Die schon nahen Differenzen mit Frankreich, und die dadurch nothwendig gewordene Mobilmachung der ganzen Armee zogen das Haupt-Augenmerk auf sich. Schon im Februar wurden Recruten ausgehoben um sowohl die Infanterie als auch die Cavallerie vollzählig zu machen. Zu den außerordentlichen Mobilmachungskosten musste der schutzpflichtige Staat ½ Schatzung(?) und der (unleserl.) 1/5 beitragen. In Folge der Mobilmachung und der im vorhergehenden Jahre stattgehabten Miß-Erndte fand in diesem Jahre eine Hungersnoth statt, so daß der Scheffel Roggen 5 - 6 Reichsthaler kostete.

1806
Mit Anfang dieses Jahres wurde alles auf den nahen Ausbruch des Krieges zwischen Preußen und Frankreich vorbereitet. Unser Dorf mußte bedeutende Beiträge an Naturalien liefern. Außerdem wurden 5 - 600 Pferde auf dem Lande aufgebothen. Der auf den 15. Maerz anberaumte Termin zur Aushebung von Recruten wurde nicht mehr abgehalten. Denn nachdem die sämmtlichen preußischen Truppen sich bei Erfurt gesammelt, und nach dem am 15. October bei Jena stattgehabten Treffen sich solche auf Magdeburg zurückgezogen hatten, und die Westphaelischen Provinzen jedem feindlichen Einfalle bloß gestellt hatten, rückte die Französich-Holländische-Nord-Armee in hiesige Provinz ein und lag in der Nacht vom 31. October auf den 1. November bei Lichtenau in Biwacs. Die ganze hiesige Gegend war von der fast 30000 Mann starken Armee überschwemmt. Der König von Holland, Louis Napoleon nahm sein Nachtquartier auf dem Rathhause in Lichtenau. Die ganze Nacht nahm das Rauben, Plündern und Erpressen kein Ende. Die Felder und Gärten waren verwüstet und zertreten, bis endlich der anbrechende Morgen der Schreckensnacht ein Ende machte.
Einige tage später nach diesem Durchzuge wurde an das Rathhaus zu Lichtenau die Proclamation angeschlagen, daß der General Lieutenant von Bökopf zum Gouverneur des Paderbornischen Landes ernannt und solches im Namen des Kaisers von Frankreich in Besitz genommen sei. Die preußischen Wappen wurden abgenommen und alle öffentlichen Verhandlungen im Namen des Kaisers von Frankreich vollzogen, und die öffentlichen Abgaben auf französische Rechnung erhoben. Dem ganzen Fürstenthum wurde eine Kriegs-Contribution von 60000 Reichsthalern auferlegt, die in 3 Terminen zu zahlen war.